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Hier gibt es die beliebtesten Fischbrötchen Deutschlands

Voting
Streetfood
Fisch
Deutschland

Es ist offiziell: Die Falstaff-Community hat gewählt – und diese Adressen gewinnen das Rennen um die beliebtesten Fischbrötchen des Landes.

Kaum ein Snack ist so typisch für den Norden wie das Fischbrötchen. Frischer Fisch, knuspriges Brötchen, etwas Remoulade oder frische Kräuter – mehr braucht es nicht, um ein Stück Küstenkultur in die Hand zu bekommen. Ob an Hamburgs Landungsbrücken, am Kieler Hafen oder auf Sylt zwischen bunten Strandkörben: Über das perfekte Fischbrötchen wird leidenschaftlich diskutiert.

Doch auch abseits der Küste gibt es Überraschungen. In München, Berlin oder kleinen Städten weit im Landesinneren zeigen kreative Köch:innen und Bäcker:innen, dass der Klassiker überall funktionieren kann. Aber wo gibt es nun das beste Fischbrötchen Deutschlands?

Die Sieger im Norden Deutschlands

  1. Brücke 10, Hamburg
  2. Gosch, Sylt
  3. Hauswalds Fisch-Bar, Niendorf/Ostsee
  4. Ben’s Fischhütte, Flensburg
  5. Fischmarkt Bistro, Hamburg
  6. Fischkiste, Zinnowitz
  7. Fangfrisch, Lübeck
  8. Goldfisch Hafenkiosk, Kiel
  9. Teichwirtschaft & Räucherei Aschauteiche, Eschede
  10. Dat Fischhuus, Eckernförde

Die Sieger im Süden Deutschlands

  1. Poseidon am Viktualienmarkt, München
  2. Fisch Brenner, Bad Vilbel
  3. Krichel Seafood, Düsseldorf
  4. Dechant, Starnberg
  5. Fisch Jackob, Mainz
  6. Fischspezialitäten Bussmeyer, Münster
  7. Platzfisch, Garmisch-Partenkirchen
  8. Glut & Späne, Freiamt
  9. Schafeld & Lampe – Fischhaus, Bottrop
  10. Hendriks Fish & More, Würzburg

 

DAS PROZEDERE

Sollte Ihr Lieblingsbetrieb nicht im Rennen sein, beachten Sie bitte, dass nicht alle Vorschläge berücksichtigt werden können. Wenn in einem Bundesland weniger als drei Betriebe nominiert sind, wird dieses Bundesland möglicherweise nicht vertreten. Die endgültige Auswahl und Einteilung obliegt der Redaktion von Falstaff.

Nutzungsbedingungen zu diesem Voting

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, das Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc. (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc. ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.


Redaktion
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