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Voting: Falstaff sucht die beliebtesten Eisdielen Deutschlands 2023

Es ist wieder so weit: Falstaff sucht die beliebtesten Eisdielen in Deutschland. Jetzt mitmachen und den Favoriten an die Spitze wählen!

Nach den kalten Monaten ist es nun endlich wieder soweit: Die sanften Sonnenstrahlen läuten den lang ersehnten Sommeranfang ein! Und womit lässt sich dieser besser zelebrieren, als bei einem gemütlichen Spaziergang im Park, mit einem erfrischenden und köstlichen Eis in der Hand?

Während Klassiker wie Schokolade, Erdbeer, Vanille oder Stracciatella dann wieder – im wahrsten Sinne des Wortes – in aller Munde sind, lassen sich die Eisdielen immer neue Kreationen einfallen, mit denen sie Jung und Alt begeistern.

Das Voting ist beendet. In Kürze werden die Gewinner bekanntgegeben.


Die Sieger nicht verpassen!

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Das Voting war bis 7.6.2023, 11 Uhr aktiv.

Sollte Ihre Lieblingseisdiele hier fehlen: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Eisdielen des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Betriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste für jedes Bundesland erstellt. Im Voting wurden nur jene Bundesländer berücksichtigt, für die ausreichend Nominierungen eingegangen sind. 

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING
§ 4 Votings:
4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Eissalon-Voting Sonderbestimmungen zum Eissalon-Voting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen. 

Redaktion
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