Martin Müller, Jurist und Leiter des Referats Rechts- und Kollektivvertragspolitik im ÖGB © Elisabeth Mandl

Martin Müller, Jurist und Leiter des Referats Rechts- und Kollektivvertragspolitik im ÖGB

© Elisabeth Mandl

ÖGB fordert »Zukunftskollektivvertrag«: »Die Zeit ist mehr als reif, die 40-Stunden-Arbeitswoche hinter uns zu lassen«

Martin Müller vom ÖGB und Berend Tusch von vida im Gespräch über Möglichkeiten der Arbeitszeitverkürzung, die für sie aber nur bei vollem Lohn- und Personalausgleich in Frage kommen.

von Alexandra Embacher
28. September 2023

Nach Jahrzehnten der letzten gesetzlichen Arbeitszeitverkürzung ist es wieder an der Zeit, an den Schrauben der Arbeitszeit zu drehen – zumindest wenn es nach Martin Müller, Jurist und Leiter des Referats Rechts- und Kollektivvertragspolitik im ÖGB, und Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus der Gewerkschaft vida, geht. Im Interview erklären sie ihre Forderungen, warum die Arbeitszeitverkürzung eine Win-win-Situation für alle Beteiligten ist und wie eine Umsetzung gelingen kann, Stichwort »Zukunftskollektivvertrag«.

PROFI: Die verkürzte Arbeitswoche bei vollem Lohnausgleich wird seit geraumer Zeit diskutiert, Sie stehen auf der Seite der Befürworter. Warum?
Martin Müller: Die letzte gesetzliche Arbeitszeitverkürzung ist schon über 45 Jahre her. Seither hat der technologische Fortschritt dazu geführt, dass immer mehr in immer kürzerer Zeit geleistet wird: Das hat die Unternehmensgewinne gesteigert und das Arbeitstempo für alle Arbeitnehmer:innen nach oben schnellen lassen. Damit ist die Zeit mehr als reif, dass die Menschen in Österreich endlich etwas davon in Form von mehr Freizeit zurückbekommen und wir die 40-Stunden-Arbeitswoche hinter uns lassen. Einige Branchen haben die Arbeitszeit bereit über Vereinbarungen in Kollektivverträgen gesenkt – wir kämpfen dafür, dass das flächendeckend passiert. Sollten wir eine Verlängerung des Urlaubs oder mehr freie Tage im Jahr erreichen können, nehmen wir das gerne auch.

Sie sagen, die Arbeitszeitverkürzung ist eine Win-win-Situation für alle Beteiligten, die Wirtschaftskammer argumentiert meist gegensätzlich. Sehen Sie keine Nachteile beziehungsweise Risiken für Betriebe?
Martin Müller: Bei den Gegenargumenten gibt es seit mehr als hundert Jahren keine neuen Ideen. Die Schwarzmalerei der Unternehmer:innen klingt stets gleich: Die Wirtschaft würde einbrechen, dem Arbeitsmarkt bringe das nichts, vor allem in Krisenzeiten undenkbar – kurz: Es drohe eine riesige Katastrophe, heißt es von Seiten der Unternehmer:innen. Schon bei der Forderung nach dem 8-Stunden-Tag im 19. Jahrhundert hat es geheißen, dass ist unmöglich, das bringt die Wirtschaft um.

Im Kern geht es aus meiner Sicht weniger darum, die Arbeitskraft nicht zu haben, sondern viel mehr darum, die Macht und die Kontrolle über einen Teil der Lebenszeit der Beschäftigten zu behalten. Ein Blick in die Betriebe, die Arbeitszeitverkürzung anbieten (Falstaff PROFI hat berichtet), bietet jedoch ein komplett anderes Bild. Kürzere Arbeitswochen haben sie nicht in den Ruin getrieben und Umsätze sind auch nicht ins Bodenlose gesunken. Untersuchungen und Berichte aus ganz Europa zeigen zudem, dass Unternehmensgewinne oft sogar deutlich gestiegen sind.

Ihre Tipps: Wie gelingt eine Umsetzung der verkürzten Arbeitswoche bei vollem Lohnausgleich erfolgreich?
Martin Müller: Eine Arbeitszeitverkürzung kommt für den ÖGB nur bei vollem Lohn- und Personalausgleich in Frage. Niemand soll also weniger verdienen und das vorhandene Arbeitsvolumen soll auf mehr Menschen aufgeteilt werden. Außer Frage steht natürlich, dass kürzere Arbeitszeiten sehr wohl auch die eine oder andere Änderung im Arbeitsalltag bedeuten. Und da sehen wir den sinnvollsten Weg darin, die entsprechenden Regelungen zur Arbeitszeitverkürzung in den Kollektivverträgen zu treffen. Übrigens: Mehr Freizeit bekämen die Menschen aber auch durch zum Beispiel eine leichtere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche.

Berend Tusch, Vorsitzender Fachbereich Tourismus, Gewerkschaft vida © Thomas Lehmann
Berend Tusch, Vorsitzender Fachbereich Tourismus, Gewerkschaft vida
© Thomas Lehmann

Welche konkreten Vorteile hat solch ein Modell für Arbeitskräfte in Gastronomie und Hotellerie?
Berend Tusch: Arbeitszeitverkürzung ist nur ein Element. Wichtiger für die Beschäftigten im Tourismus ist ein Mix aus verschiedenen Maßnahmen. Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung müssen insgesamt verbessert werden. Es gibt einige Vorzeigebetriebe wie die JUFA-Hotels und die Hotels Brunauer und Hirschwang. Diese haben mit der Gewerkschaft für ihre Beschäftigten freiwillig einen sogenannten »Zukunftskollektivvertrag« abgeschlossen. Diesen verstehen wir als innovatives Modell und daher auch als Forderung an die Branche.

So beinhaltet der »Zukunftskollektivvertrag« Sonntags- und Nachtzuschläge, ein garantiertes freies Wochenende im Monat, höhere Lehrlingsentschädigungen sowie deutliche Gehaltserhöhungen für Fachkräfte nach mehreren Arbeitsjahren. Beschäftigte erreichen künftig wesentlich schneller die sechste Urlaubswoche – nämlich nach 16 Dienstjahren, schon nach zwölf Dienstjahren sind es drei zusätzliche Urlaubstage. Außerdem gibt es ein fixes freies Wochenende pro Monat sowie einen Zuschlag für Sonntagsarbeit. Wie wir aus zahlreichen Gesprächen mit Beschäftigten wissen, sind all diese Verbesserungen langgehegte Wünsche der Kolleg:innen, die in diesen Betriebskollektivvertrag endlich eingearbeitet werden konnten.

Eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich führt jedenfalls zu einem höheren Stundenlohn für die Arbeitnehmer:innen, weil das gleiche Einkommen sich auf weniger Arbeitsstunden aufteilt. Überstunden und Mehrarbeitsstunden fallen früher an.

Die Produktivität ist in den letzten Jahren gestiegen, Küchen- oder Servicepersonal muss aber bei der Arbeit sein, wenn Gäste kommen. Wie soll eine Einteilung für Betriebe funktionieren, wenn die ohnehin mangelnden Mitarbeiter:innen weniger Arbeitszeit haben?
Berend Tusch: Gegenfrage: Wie schaffen es Betriebe in anderen Branchen Spitzen abzudecken? Antwort: Mit ausreichender Personalvorsorge und guter Dienstplanerstellung. Auch Betriebe im Bereich der Gastronomie, die ihren Mitarbeiter:innen gute Bedingungen bieten, haben allgemein keine Probleme mit Abwanderung der Beschäftigten in andere Branchen bzw. ausreichend Personal zu finden und zu binden.

Kann das Arbeiten im Hotel- und Gastgewerbe gerade für junge Menschen attraktiver werden, wenn die Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich gekürzt wird?
Berend Tusch: Die Ergebnisse einer aktuellen FORBA-Studie über die Arbeitsbedingungen im Tourismus liefern erneut niederschmetternde Ergebnisse zu Tage: Das Einkommen liegt im Branchenvergleich an letzter Stelle. Es gibt häufig schlechtes Arbeitsklima. Überstunden werden nicht oder nicht vollständig abgegolten. Die Anmeldung bei der Sozialversicherung erfolgt falsch oder gar nicht, unregelmäßige Arbeitszeiten am Abend, in der Nacht oder am Wochenende. Die Dienstpläne werden zu kurzfristig erstellt, die Freizeit ist nicht planbar, um nur die von den Beschäftigten am häufigsten genannten Missstände zu nennen. Da ist unschwer erkennbar, dass Arbeitszeitverkürzung allein in der Branche nicht reichen wird, um motivierte und gut ausgebildete junge Menschen anzulocken.

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