Corona: Ist Alkoholverbot gerechtfertigt?
Von Südafrika bis Hamburg und München versucht man der Pandemie auch mit dem Verbot von Ausschank und Verkauf alkoholischer Getränke beizukommen. Was halten Sie davon?
Es sorgt für Unmut bis Entsetzen bei Bürgern und den ohnehin Corona-Krisen-gebeutelten Gastronomen: das – teils temporäre – Alkoholverbot. In Südafrika war beispielsweise bereits von März bis Anfang Juli ein umfassendes Alkohol- und Tabakverbot in Kraft, das nach einer kurzen Pause Mitte Juli erneut eingeführt wurde. Primär um die Kapazitäten in den Krankenhäusern für Covid-Patienten frei zu halten. Mit der Vermeidung von alkoholbedingter Gewalt und den einhergehenden Verletzungen sollte das Gesundheitssystem entlastet werden. Zudem sei es für die Menschen schwierig, die Abstands- und Hygienevorschriften unter Alkoholeinfluss einzuhalten.
Update 26. August
Auch in München wurde jetzt ein Alkoholverbot beschlossen, sobald eine 7-Tage-Inzidenz von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten wird. Derzeit liegt die Infektionsrate bei 27,93 (Stand 25. August). Sobald die festgelegte Grenze erreicht wird, gelten in ganz München folgende Verbote:- Ab 21 Uhr darf kein Alkohol zum Mitnehmen verkauft werden
- Ab 23 Uhr gilt ein Alkoholkonsumverbot im gesamten öffentlichen Raum
Nüchtern betrachtet: Was halten Sie vom (teilweisen oder temporären) Alkoholverbot?
Kein Alkohol am Wochenende
Aus genau diesem Grund hat auch die Stadt Hamburg beschlossen, den Verkauf alkoholischer Getränke in den Szenevierteln zu beschränken. Mit dem ersten Augustwochenende gibt es auf den beliebten Ausgehmeilen der Hansestadt am Freitag- und Samstagabend zwischen 20 und 6 Uhr kein Bier mehr zum Mitnehmen.Kein Abstand und aggressives Verhalten
»Auffälligstes Wesensmerkmal des abendlichen und nächtlichen Nutzungsverhaltens war, dass sich die Besucherkreise nicht an die Abstands- und Hygienevorgaben hielten. Besondere Brennpunkte stellten die Bereiche vor Alkoholverkaufsstellen dar. Dies umfasste die Eingangsbereiche und Vorplätze von Kiosken und Gaststätten mit Alkohol-Außer-Hausverkauf. Es bildeten sich lange Personenschlangen, die Läden waren zeitweilig überfüllt. Auch wurde bedauerlicherweise zeitweilig an den vergangenen Wochenenden ein erhöhtes Aggressionspotenzial festgestellt«, heißt es in der Allgemeinverfügung der zuständigen Bezirksämter. Betroffen von der Regelung sind:- Kioske
- Supermärkte
- Tankstellen
- Lokale und Bars mit Gassenverkauf
Alkoholverbot entspannt die Lage
Die Verordnung wurde in den drei Hamburger Bezirken Altona, Eimsbüttel und Hamburg-Mitte erlassen, wo man sich am 6. August darauf geeinigt hat, von Woche zu Woche über eine Verlängerung des temporären Verkaufsverbots zu entscheiden.Folgende Stadtteile sind von der Verordnung betroffen:
- St. Pauli rund um die Reeperbahn
- Das Schanzenviertel
- Teile Ottensens und Eimsbüttels