Die Lieblingskrapfen der Wiener gibt's bei Ströck

Die Lieblingskrapfen der Wiener gibt's bei Ströck
© Lukas Lorenz

Das sind die beliebtesten Krapfenbäcker Österreichs 2022

Die Falstaff-Community hat entschieden: Das sind die neun Bundesland- und der Supermarkt-Sieger.

Er gehört zum Fasching wie der Stephansdom zu Wien: Die Rede ist natürlich vom Krapfen. Nachdem die traditionelle Verkostung im Vorjahr Corona-bedingt ausfiel, war erstmals die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihren liebsten Krapfen-Bäcker zu bestimmen. Das Voting stieß auf so große Resonanz, dass es auch in diesem Jahr durchgeführt wurde.

Rund 33.000 Stimmen wurden im Votingzeitraum von zwei Wochen für die Lieblingsbetriebe in den Bundesländern sowie die liebsten Supermarkt-Krapfen abgegeben. Am eifrigsten gevotet wurde in der Steiermark, auf dem zweiten Platz: die Kategorie »Lebensmitteleinzelhandel«. In dieser konnte Hofer seinen Vorjahressieg behaupten. Einen Führungswechsel gab es unter anderem in Wien, wo die Bäckerei Ströck das Ranking vor Der Mann und Groissböck anführt.

Alle Sieger sowie die detaillierten Ranglisten finden Sie nachstehend.

Die Sieger im Überblick

  • Supermarkt: Hofer
  • Wien: Ströck
  • Burgenland: Kaplan am Kurpark, Bad Tatzmannsdorf
  • Niederösterreich: Geier. Die Bäckerei, div. Standorte
  • Oberösterreich: Café Konditorei Weltzer, Eferding
  • Salzburg: Bäckerei Vorhauer, Seekirchen am Wallersee
  • Steiermark: Bäckerei Café Kranich, St. Peter am Ottersbach
  • Kärnten: Bäckerei Gregori, Gödersdorf
  • Tirol: Hausbäckerei Waldhart, Telfs
  • Vorarlberg: Bäckerei Münsch, Nenzing

Hintergrund: Die richtige Getränkebegleitung zum Krapfen

Supermärkte bundesweit

Wien

Burgenland

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Kärnten

Tirol

Vorarlberg

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Das Voting war bis 14.2.2022, 12 Uhr mittags aktiv.

Hier geht es zu den Ergebnissen der letzten Krapfen-Verkostng.

In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre liebsten Krapfen-Bäcker zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste für jedes Bundesland erstellt.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen. 

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