Marmelade heißt wieder Marmelade: Was die neuen Frühstücksregeln bringen
Die EU-Frühstücksrichtlinie, die heute in Österreich verkündet wurde bringt ab dem 14. Juni spürbare Änderungen für Honig, Fruchtsäfte und Marmeladen.
Ab Mitte Juni bringt die neue in Österreich geltende EU-Frühstücksrichtlinie einige Neuerungen für das Frühstück mit sich. Das Ziel ist mehr Transparenz für Konsument:innen, strengere Vorgaben bei Qualität und Kennzeichnung sowie ein klareres Bild der tatsächlichen Herkunft im Supermarktregal.
Besonders deutlich werden die Änderungen beim Honig. Mischungen aus verschiedenen Ländern müssen künftig genauer deklariert werden: Statt Formeln wie »Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern« sollen Herkunftsländer und Anteile klar ausgewiesen werden. Damit soll für Käufer:innen nachvollziehbarer werden, was sie kaufen. Gerade beim Honig kommen immer wieder Fälschungen und Streckungen auf den Markt. Die Änderung stärkt den Konsumentenschutz und soll faire Wettbewerbsbedingungen für die heimische Imkerei sichern. Diese leidet seit Jahren unter billigem Importhonig. Imkereiverbände sprechen von einem »Meilenstein« für Transparenz und Wertschätzung der rund 33.000 österreichischen Imker:innen: »Dass diese Qualität nun durch eine klare Herkunftsangabe vor unfairer Konkurrenz geschützt wird, ist ein Akt der Wertschätzung gegenüber unserer täglichen Arbeit«, so Reinhard Hetzenauer, Obmann Stellvertreter von Biene Österreich, in einer Presseaussendung.
Auch bei Fruchtsäften bringt die Richtlinie Änderungen. Fruchtsäfte dürfen künftig als zuckerreduziert beworben werden, wenn ein spürbarer Teil des natürlichen Zuckers entfernt wurde und Geschmack sowie Charakter des Safts erhalten bleiben.
Die Rückkehr der Marmelade
Am deutlichsten spürbar ist die Änderung bei der Marmelade. Bisher durfte der Begriff streng genommen nur für Zitrusfrüchte verwendet werden, Erdbeer- oder Marillenaufstriche mussten als »Konfitüre« beschriftet sein. »Marmelade ist ein traditioneller Begriff, der tief in unserem Sprachgebrauch verwurzelt ist. Die meisten Österreicher:innen haben niemals aufgehört, ihn zu verwenden. Nun ist er auch offiziell wieder zulässig. Damit wird ein Stück kulinarische Kultur gestärkt und unnötige bürokratische Einschränkungen werden beseitigt«, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) in einer Presseaussendung. Künftig dürfen Fruchtaufstriche aus anderen Früchten wieder als Marmelade verkauft werden, Produkte aus Zitrusfrüchten sollen als »Zitrusmarmelade« gekennzeichnet werden.
Dazu kommen noch eher technische Änderungen, etwa bei Trockenmilch und laktosefreien Produkten. Im Supermarkt werden die Neuerungen nach und nach sichtbar. Die neuen Regelungen treten mit Kundmachung in Kraft und sind ab 14. Juni 2026 anzuwenden. Bestehende Produkte können im Rahmen von Übergangsbestimmungen weiterhin abverkauft werden.