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© Shutterstock/Symbolbild

Trinkgeld: Diese Regeln gelten künftig beim Lokal-Besuch

Wirtschaft
Trinkgeld

Die Beträge stehen fest: Österreichweit soll es mit dem kommenden Jahr einheitliche Pauschalen auf Trinkgeld geben.

Nachdem sich die Koalition im Sommer auf eine neue Trinkgeldregelung für Österreich geeinigt hatte, wurde die Gesetzesnovelle nun auch im Sozialausschuss durchgewunken. Einzig die Freiheitlichen stimmten dagegen und sieht in diesem Schritt das Einführen einer neuen Steuer.

Trinkgeld ist in Österreich bis dato steuerfrei – und das soll auch weiterhin so bleiben. Dennoch gibt es Sozialversicherungsabgaben auf das Trinkgeld und diese sollen bundesweit künftig einheitlich mit Pauschalen geregelt werden. Denn bisher gab es für jedes Bundesland unterschiedliche Beträge.

Pauschalen für verschiedene Gewerbe

Die Sozialpartner haben bereits Vorschläge für die Trinkgeldpauschale im Bereich Hotel- und Gastgewerbe eingebracht. Die Pauschalen werden sich an Art der Tätigkeit und Arbeitsausmaß orientieren. Zuständig wird für die Festlegung weiterhin die Sozialversicherung sein. Sollte das Trinkgeld aber höher als die Pauschale sein, gibt es keine weiteren Abgaben.

Für Mitarbeiter:innen mit Inkasso

  • 2026: 65 Euro
  • 2027: 85 Euro
  • 2028: 100 Euro
  • danach Indexierung

Für Mitarbeiter:innen ohne Inkasso

  • 2026: 45 Euro
  • 2027: 45 Euro
  • 2028: 50 Euro
  • danach Indexierung

Dass das Trinkgeld im Parlament behandelt wurde, liegt daran, dass es durch das vermehrte Bezahlen mit der Karte leichter zu überprüfen war. So kam es dazu, dass die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hohe Nachforderungen an die Wirte stellte, die sich diese oft nicht leisten konnten. Dafür ist im Gesetz eine Verjährung festgelegt.

Auskunft über Verteilungsschlüssel

Weiters neu ist, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten Auskunft über bargeldlos gegebene Trinkgelder geben muss. Bis Ende Februar muss der Arbeitgeber sein Personal über den Verteilungsschlüssel informieren.

Vertreter der Regierungsparteien sehen in der Maßnahme einen Schritt in Richtung Rechtssicherheit für das Servicepersonal. FPÖ-Tourismussprecher Christoph Steiner gibt den Tipp, Trinkgeld vor dem Verlassen eines Gasthauses bar und als »Schenkung« dem Personal zukommen zu lassen.


 

Miriam Al Kafur
Digital Redakteurin
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