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Trinkgeld-Pauschale: Einheitliche Regelung statt Fleckerlteppich

Wirtschaft
Gastronomie
Trinkgeld

Die lange Debatte um das Tringeld ist – vorerst – vorbei: Mit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich eine einheitliche Regelung zur Trinkgeld-Pauschale im Hotel- und Gastgewerbe.

Ab 1. Jänner 2026 tritt in Österreich eine bundesweit einheitliche Trinkgeldregelung für das Hotel- und Gastgewerbe in Kraft. Nach Jahren eines länderspezifischen Fleckerlteppichs aus neun unterschiedlichen Vorgaben ersetzt ein Pauschalsystem die bisherigen Bestimmungen. So soll es Rechtssicherheit für Betriebe wie Beschäftigte geben.

Gestaffelte Pauschalen

Kernpunkt der Neuregelung ist die Vereinheitlichung der Sozialversicherungs-Pauschalen: Für Mitarbeiter:innen mit Inkasso – also etwa Kellner:innen, die direkt abrechnen und kassieren – beträgt die Pauschale im Jahr 2026 65 Euro pro Monat, für Servicepersonal ohne Inkasso 45 Euro und für Lehrlinge und Praktikant:innen eine eigene Stufe. Diese Sätze steigen in den kommenden Jahren gestaffelt an. Was darüber hinaus geht, bleibt beitragsfrei. Außerdem wird das, was über dem Pauschalwert liegt, nicht zusätzlich herangezogen.

Für Alois Rainer, Obmann des Fachverbands Gastronomie von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), bringt das neue Modell »Rechtssicherheit vom Neusiedler See bis zum Bodensee«, heißt es in einer Aussendung. Es löst ein System ab, das durch regionale Unterschiede, hohe bürokratische Hürden und das Risiko nachträglicher Nachforderungen bei der Sozialversicherung geprägt war.

Kritik aus der Branche

Kritiker:innen aus der Gastro-Szene begrüßen die Reform zwar, sehen aber den Kern des Problems woanders: Die niedrigen Löhne und prekären Arbeitsbedingungen in der Branche würden durch die neuen Pauschalen allein nicht gelöst, argumentieren Beschäftigte gegenüber dem Standard. Stattdessen fordern sie eine Erhöhung der Kollektivverträge und bessere Rahmenbedingungen.


 

Miriam Al Kafur
Digital Redakteurin
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