Trinkgeld: Regierung einigt sich auf einheitliche Pauschale
Trinkgeld soll für Arbeitnehmer steuerfrei bleiben, die Abgaben für die Sozialversicherung werden künftig bundesweit einheitlich geregelt. Laufende Nachforderungsverfahren werden eingestellt.
Nach wochenlangen Debatten rund um die Besteuerung von Trinkgeldern sind die Koalitionspartner zu einer Lösung gekommen. Trinkgeld soll steuerfrei bleiben, dafür sind einheitliche Pauschalen für die Sozialabgaben nach neuem System geplant: anders als bisher sollen diese nun bundesweit geregelt sein.
Bundesweite Harmonisierung der Trinkgeldpauschalen
Die Regierung konnte sich auf eine Pauschale in Höhe von 65 Euro für Mitarbeiter mit Inkasso bzw. 45 Euro ohne Inkasso einigen. Ist die tatsächliche Trinkgeldsumme höher, fallen keine zusätzlichen Abgaben an. Ab dem kommenden Jahr will man die Abgaben bis 2028 schrittweise anheben, ab 2029 wird jährlich valorisiert. 2027 sind es dann 85 Euro mit Inkasso, 2028 steigt der Betrag auf 100 Euro (mit Inkasso). Laut Aussendung des Österreichischen Gewerkschaftbundes werden in der vollen Ausbaustufe für Beschäftigte monatlich zwischen 9 und 11 Euro mehr an Sozialversicherungsabgaben anfallen – netto sind das zwischen 6 und 9 Euro pro Monat. Teilzeitkräfte sind von der Reglung mit einem Aliquot-Anteil umfasst. Demgegenüber stehen verbesserte Sozialleistungen: Der Pensionsanspruch soll sich nach 30 Jahren um rund 27 Euro pro Monat (14-mal), das Krankengeld um rund 41 Euro pro Monat erhöhen, auch beim Arbeitslosengeld ergeben sich dadurch Vorteile.
Generalamnestie für Betriebe
Bei dem Pauschalen handelt es sich um Maximalbeträge. »Nur wenn tatsächlich weniger Trinkgeld anfällt, kann eine individuelle Bemessung herangezogen werden. Eine rückwirkende Aufrollung entfällt und damit auch das Damoklesschwert der Nachzahlung«, so Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner in einer Aussendung des Bundesministeriums für Energie, Wirtschaft und Tourismus.
Seit 2021 laufende Verfahren gegen Betriebe sollen ohne Nachzahlung eingestellt werden; für Härtefälle mit besonders hohen Nachzahlungen sei eine Regelung geplant.
»Mit der heute zwischen den Regierungsspitzen erfolgten Einigung zur Trinkgeldthematik können wir für unsere Betriebe endlich einen Schlussstrich unter die seit Monaten bestehende Rechtsunsicherheit und Gefahr von Nachforderungen seitens der Sozialversicherung in Zusammenhang mit Trinkgeldern ziehen«, wird Alois Rainer, Fachverbandsobmann Gastronomie, und Georg Imlauer, Fachverbandsobmann Hotellerie in einer Aussendung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zitiert.
Die neue Regelung wird auch von den Interessenvertretern der Gastronomie begrüßt, schließlich sei das Trinkgeld ein Motivationsfaktor für die Arbeitnehmer: »Trinkgeld ist bei uns keine Selbstverständlichkeit, sondern muss erarbeitet werden. Und dafür legen sich unsere Mitarbeiter täglich extra ins Zeug«, so Thomas Peschta, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Wien.