Bei gelb gilt für Kellner Maskenpflicht.

Bei gelb gilt für Kellner Maskenpflicht.
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Was die Corona-Ampel für die Gastronomie bedeutet

Österreich ist auf der Corona-Ampel mittlerweile dreifärbig. Wir haben die Vorschriften für Gastronomie und Hotellerie gesammelt.

Es war zu erwarten: Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen müssen die Maßnahmen wohl wieder verschärft werden. Bekannterweise soll es regional unterschiedliche Regelungen geben, je nachdem welche Ampel-Farbe das Gebiet zugewiesen bekommt.

Das Risiko in den unterschiedlichen Regionen wird von der Corona-Kommission bewertet und jeden Freitag – sowie bei Bedarf auch in kürzeren Intervallen – aktualisiert. Hier erfahren Sie, welche Farbe aktuell in Ihrem Bezirk en vogue ist.

Update vom 17.9.2020: Neue, verschärfte Maßnahmen, die bundesweit gültig sind, relativieren die Regelung nach der Corona-Ampel. Zum Artikel.

Wir haben uns die Maßnahmen für Gastronomie und Hotellerie genauer angesehen, die der Theorie der Corona-Ampel zufolge gelten.

Corona-Ampel auf gelb

Der Gastronomie werden folgende Maßnahmen dringend empfohlen, wenn die Corona-Situation in der betreffenden Region als »mittleres Risiko« (also gelb) eingestuft wird. »Empfohlen« deshalb, weil die Maßnahmen noch nicht rechtsverbindlich sind.

  • Sperrstunde 1 Uhr
  • Mund-Nasen-Schutz (MNS) für Personal im Service (gilt voraussichtlich ab 11. September 2020)
  • Abstandsregeln zwischen Besucher/innengruppen bzw. Tischen und am Buffet einhalten oder andere geeignete Schutzmaßnahmen
  • Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung (außer bei Take-Away)

Für die Hotellerie gilt darüberhinaus folgendes: 

  • Abstandsregeln zwischen Besucher/innengruppen einhalten
  • MNS für Gäste in Gemeinschaftsbereichen in geschlossenen Räumen
  • Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung

Zudem hat die Regierung Empfehlungen für private Feiern abgegeben.

Diese Maßnahmen gelten aktuell (Stand 8.9.2020)

Die Ideen zur Corona-Ampel mit allen Folge-Wirkungen kann man auf der von der Bundesregierung eingerichteten Website corona-ampel.gv.at nachlesen. Dort steht auch, dass die Maßnahmen (noch) nicht rechtsverbindlich sind und vermutlich ab dem 11. September gelten. Bis zu einer neuen rechtsverbindlichen Regelung gilt die »Covid-19-Lockerungsverordnung«. Diese sieht folgende Maßnahmen vor: 

  1. Das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe ist unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen zulässig.
  2. Der Betreiber darf das Betreten der Betriebsstätte für Kunden nur im Zeitraum zwischen 5 und 1 Uhr des folgenden Tages zulassen. Restriktivere Sperrstunden und Aufsperrstunden aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
  3. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Konsumation von Speisen und Getränken nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgt.
  4. Der Betreiber hat die Verabreichungsplätze so einzurichten, dass zwischen den Besuchergruppen ein Abstand von mindestens einem Meter besteht. Dies gilt nicht, wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
  5. Vom erstmaligen Betreten der Betriebsstätte bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Beim Verlassen des Verabreichungsplatzes hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
  6. Selbstbedienung ist zulässig, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
  7. Die Abs. 1 bis 10 gelten nicht für Betriebsarten der Gastgewerbe, die innerhalb folgender Einrichtungen betrieben werden: Krankenanstalten und Kureinrichtungen, Pflegeanstalten und Seniorenheime, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen einschließlich Schulen und Kindergärten, Betrieben, wenn diese ausschließlich durch Betriebsangehörige genützt werden dürfen, Massenbeförderungsmittel.

Maßnahmen für Beherbergungsbetriebe (Hotellerie) hier nachzulesen.

Maßnahmen bei orange (hohem Risiko)

Die Corona-Ampel der Bundesregierung sieht folgende Maßnahmen für die Gastronomie bei orange vor:

  • Sperrstunde 0 Uhr
  • MNS für Gäste außer am Essplatz
  • MNS für Personal im Service
  • Abstandsregeln zwischen Besucher/innengruppen bzw. Tischen am Buffet einhalten oder andere geeignete Schutzmaßnahmen
  • Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung (außer bei Take-Away)
  • Beschränkung der Gästeanzahl pro Besucher/innengruppe

Hotellerie

  • Abstandsregeln zwischen Besucher/innengruppen einhalten
  • MNS für Gäste in Gemeinschaftsbereichen in geschlossenen Räumen
  • Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung
  • Nutzung von Gemeinschaftsschlafräumen nur von Personen desselben Haushaltes

Das droht bei rot

  • Sperrstunde 23 Uhr
  • Zustelldienste nutzen
  • Betretung nur zur Selbstabholung
  • MNS für Kunden/innen und Personal

Hotellerie

  • Schließung für touristische Zwecke nach Ermöglichung einer geordneten Abreise
  • Quarantänequartiere zur Verfügung stellen

Quelle: corona-ampel.gv.at

Hausverstand

Viele Gastronomen bitten ihr Personal auch bisher schon, Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die notwendige Hygiene kann so besser gewährleistet werden und viele Gäste fühlen sich dadurch sicherer. Egal was rechtsverbindlich vorgeschrieben wird, jeder sollte auf seinen Hausverstand hören und lieber einmal zu vorsichtig sein. Auch Gäste dürfen beim Betreten von Restaurants Masken tragen, schaden kann es nicht.

Bevorzugt genießt man Essen und Trinken – nicht nur wegen Corona – im Freien. Sollen die Gastgärten das ganze Jahr offen haben? Zur Umfrage.

Bernhard Degen
Autor
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