Italien erlaubt Produktion von entalkoholisiertem Wein
In Italien war Wein ohne Alkohol lange ein Tabu: Durch einen Erlass des Finanz- und des Landwirtschaftsministeriums wurde nun ein steuerlicher Rahmen für die Produktion entalkoholisierter Weine geschaffen.
Das italienische Landwirtschaftsministerium stellte bereits Ende 2024 einen Gesetzentwurf für die Produktion entalkoholisierter Weine vor. Nun könnte es tatsächlich so weit sein: Das Finanz- und Landwirtschaftsministerium in Rom unterzeichnete ein Dekret, mit dem der steuerliche Rahmen für die inländische Produktion alkoholfreier Weine offiziell festgelegt wird.
Obwohl entalkoholisierter Wein in der EU bereits seit 2021 offiziell als Wein gilt, leistete Italien lange Widerstand gegen die Umsetzung der Verordnung. Viele traditionsbewusste Winzer:innen sahen darin eine Gefahr für die italienische Weinkultur.
Klarer Rechtsrahmen fehlte
Durch die wachsende Beliebtheit von entalkoholisierten und alkoholarmen Weinen, wurde der Weg für die Produktion von entalkoholisiertem Wein zwar grundsätzlich freigegeben, allerdings fehlte ein klarer Rechtsrahmen dafür. Das nun unterzeichnete Dekret schafft Klarheit bei Verbrauchssteuern, Genehmigungen und Vertrieb. Ausserdem regelt es Zulassung, Lagerung sowie administrative Pflichten und Transportvorschriften.
Im Hinblick auf das Interesse an Weinen mit geringerem Alkoholgehalt, begrüßen die Vertreter:innen der Weinindustrie den Schritt ausdrücklich. Sie können nun laufende Projekte konkretisieren.