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Bayern erwägt Kiff-Verbot in Biergärten

Bayern erwägt drastische Maßnahmen gegen den Cannabis-Konsum. Nach der Teil-Legalisierung von Marihuana erwägt der Freistaat, öffentliche Räume wie Volksfeste und Biergärten zu Cannabiss-freien Zonen zu erklären. Auch der Englische Garten soll von diesem Kiff-Verbot betroffen sein.

Nach der Teillegalisierung von Cannabis zieht Bayern in Betracht, die öffentlichen Räume für den Konsum von Marihuana stark einzuschränken. Volksfeste, insbesondere das berühmte Oktoberfest, sollen möglichst zu komplett Cannabis-freien Zonen werden. Laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur prüft die Staatsregierung auch ein Kiff-Verbot im Englischen Garten in München sowie in anderen öffentlichen Grünanlagen. Des Weiteren könnten Biergärten und Außengelände von Gaststätten grundsätzlich zu Tabuzonen für Cannabis werden.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis hatte die Berliner Ampel-Regierung gegen den Willen und Widerstand Bayerns durchgesetzt. Die Verhängung von Bußgeldern für Gesetzesverstöße liegt nun in der Verantwortung der Behörden der Länder. In Bayern sollen Bußgelder von bis zu 1000 Euro für verschiedene Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz verhängt werden können. Diese können beispielsweise für das Kiffen in Anwesenheit von Kindern oder Jugendlichen fällig werden. Diese Informationen gehen aus einem umfangreichen Bußgeldkatalog hervor, den das bayerische Gesundheitsministerium erarbeitet hat und der seit dem 1. April in Kraft ist.

»Cannabis-freie Zonen« geplant

In der jüngsten Kabinettssitzung am Dienstag wurde noch keine konkreten Entscheidungen getroffen, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) betonte. Alle Vorschläge werden derzeit noch im Detail geprüft. Das Hauptziel sei es, den Konsum von Cannabis unattraktiv zu machen.

Zudem plant Bayern, die bayerischen Regelungen im Bereich des Jugendschutzes anzupassen, da dieser Aspekt im Bundesgesetz aus Sicht Bayerns nicht ausreichend berücksichtigt wird. Weitere »Beschränkungsmöglichkeiten« im Zusammenhang mit Cannabis werden derzeit von den Ministerien geprüft und sollen möglicherweise nächste Woche beschlossen werden.

Bayern erwägt auch die Einführung von »Cannabis-freien Zonen«, die es den Kommunen ermöglichen sollen, eigenständig Gebiete ohne Cannabis-Konsum festzulegen.

Kiff-Verbot in Biergärten

Es wird auch darüber diskutiert, das Rauchverbot auf E-Zigaretten auszuweiten, die zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten genutzt werden können.

In Bezug auf Biergärten und Außenbereiche von Gaststätten könnte bereits bald ein Kiff-Verbot in Kraft treten, da der Konsum von Cannabis nicht in Anwesenheit von Minderjährigen gestattet ist, und ihre Anwesenheit in einem Biergarten nicht sicher ausgeschlossen werden kann.


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