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Das sind die beliebtesten Bäckereien Deutschlands 2022

Zwei Wochen lang wurden in allen Bundesländern Stimmen für die beliebtesten Bäckereien abgegeben – nun stehen die Publikumslieblinge fest!

Ob Körnerbrötchen, süße Teilchen oder das klassische Bauernbrot – die Deutschen lieben ihre Backwaren. Dabei kommt es den meisten aber nicht nur auf ein breites Sortiment in der Lieblingsbäckerei an, sondern auch auf die Verwendung hochwertiger Zutaten, handwerkliche Tradition und Innovationsfreude. Und genau auf diese Faktoren setzen auch die Sieger unseres Bäckereien-Votings, um ihre Kunden zu begeistern und diesen auch in Zeiten steigender Rohstoff- und Energiepreise mit feinsten Backwaren am Sonntagmorgen, auf dem Weg zur Arbeit oder zum Nachmittagskaffee zu verwöhnen.

Die Sieger des Falstaff Bäckereien Votings Deutschland 2022

Baden-Württemberg: Albkorn Bäckerei Konditorei Glocker, Gomadingen
Bayern: Stadtbäckerei Maschauer, Tirschenreuth
Berlin: Bäckerei & Konditorei Johann Mayer
Brandenburg: Bäckerei Dorn, Uebigau-Wahrenbrück
Bremen: Joona’s Brotbude – Backmanufaktur, Bremen
Hamburg: Brotkumpels – Die Saselbäcker 
Hessen: Backhaus Schröer, Mainz-Kastel
Mecklenburg-Vorpommern: Junge Die Bäckerei, Rostock
Niedersachsen: Bäcker Becker, Delmenhorst
Nordrhein-Westfalen: Bäckerei Herter, Grevenbroich
Rheinland-Pfalz: Bäckerei & Conditorei Berg, Budenheim
Saarland: Brot & Sinne, Saarbrücken
Sachsen: Bäckerei & Konditorei Schwarze, Bennewitz
Sachsen-Anhalt: Bäckerei-Konditorei Meiling, Dessau-Roßlau
Schleswig-Holstein: Lund, Hörnum (Sylt)
Thüringen: Bäckerei Bergmann, Frömmstedt

Und hier finden Sie alle Ergebnisse im Detail: 

Ihre Lieblingsbäckereien in Baden-Württemberg

Ihre Lieblingsbäckereien in Bayern

Ihre Lieblingsbäckereien in Berlin

Ihre Lieblingsbäckereien in Brandenburg

Ihre Lieblingsbäckereien in Bremen

Ihre Lieblingsbäckereien in Hamburg

Ihre Lieblingsbäckereien in Hessen

Ihre Lieblingsbäckereien in Mecklenburg-Vorpommern

Ihre Lieblingsbäckereien in Niedersachsen

Ihre Lieblingsbäckereien in Nordrhein-Westfalen

Ihre Lieblingsbäckereien in Rheinland-Pfalz

Ihre Lieblingsbäckereien im Saarland

Ihre Lieblingsbäckereien in Sachsen

Ihre Lieblingsbäckereien in Sachsen-Anhalt

Ihre Lieblingsbäckereien in Schleswig-Holstein

Ihre Lieblingsbäckereien in Thüringen



Das Prozedere

Das Voting war bis 5. Oktober 2022, 12 Uhr mittags aktiv.

Sollte Ihr Lieblingsbäcker hier fehlen: Leider können aus logistischen Gründen nicht alle Bäckereien des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblingsbetriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste für jedes Bundesland erstellt, über die dann zwei Wochen lang abgestimmt werden konnte.

Nutzungsbedingungen zu diesem Voting

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, das Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc. (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc. ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

Pia Schorlemmer
Pia Schorlemmer
Autorin
Tim Lamkemeyer
Tim Lamkemeyer
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