Das sind die beliebtesten Metzgereien Deutschlands 2022
Die Falstaff-Community hat entschieden und die beliebtesten Metzgereien Deutschlands gewählt. Hier kommen die Bundesland-Sieger.
Im Sommer die Bratwurst, im Herbst die Martinsgans, zum Weihnachtsfest das zarte Rinderfilet und nebenbei noch jede Menge Wurst und Aufschnitt: Der Metzger des Vertrauens sorgt mit seinem handwerklichen Können, seinen hochwertigen Produkten und tollen Tipps für die Zubereitung nicht nur dafür, dass wir immer wieder saftiges Fleisch auf dem Tisch haben, sondern nach dem Essen auch rundum zufrieden sind.
Die Falstaff-Community hat abgestimmt und die beliebtesten Metzgereien in den jeweiligen Bundesländern gewählt.
Die Bundeslandsieger im Überblick
- Baden-Württemberg: Albmetzgerei Steinhart, Gammertingen
- Bayern: Metzgerei Parzen, Bayreuth
- Berlin: Fleischerei Mischke
- Hamburg: Metzgerei Dreymann
- Hessen: Metzgerei Hamm, Griesheim
- Mecklenburg-Vorpommern: Fleischerei Hackendahl, Reddelich
- Niedersachsen: Fleischerei Leggedör, Weener
- Nordrhein-Westfalen: Metzgerei Mones, Stolberg
- Rheinland-Pfalz: Landmetzgerei Roden, Gillenfeld
- Saarland: Metzgerei Petermann, St. Ingbert
- Sachsen: Fleischerei Münch, Lommatzsch
- Schleswig-Holstein: Schinken-Nissen, Stockelsdorf
Ihre Lieblingsmetzgereien in Baden-Württemberg
Ihre Lieblingsmetzgereien in Bayern
Ihre Lieblingsmetzgereien in Berlin
Ihre Lieblingsmetzgereien in Hamburg
Ihre Lieblingsmetzgereien in Hessen
Ihre Lieblingsmetzgereien in Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Lieblingsmetzgereien in Niedersachsen
Ihre Lieblingsmetzgereien in Nordrhein-Westfalen
Ihre Lieblingsmetzgereien in Rheinland-Pfalz
Ihre Lieblingsmetzgereien im Saarland
Ihre Lieblingsmetzgereien in Sachsen
Ihre Lieblingsmetzgereien in Schleswig-Holstein
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Das Voting war bis zum 9. November 2022, 12 Uhr mittags aktiv.
Sollte Ihr Lieblingsbetrieb fehlen: Leider können aus logistischen Gründen nicht alle Betriebe des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblingsbetriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste für die jeweiligen Bundesländer erstellt. Im Voting wurden nur jene Bundesländer berücksichtigt, für die ausreichend Nominierungen eingegangen sind.
NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING
§ 4 Votings:
4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:
4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.
4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.
4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.