Voting: Das sind die beliebtesten Pizzerien 2026
Für viele ist Pizza das Lieblingsgericht schlechthin – und ebenso viele hüten ihren ganz persönlichen Favoriten wie ein kleines Geheimnis. Doch einige haben ihn preisgegeben: Das sind laut ihnen die beliebtesten des Landes.
Ob aus dem Holzofen, klassisch neapolitanisch oder kreativ mit regionalem Twist belegt – Pizza ist längst fester Bestandteil der deutschen Genusskultur. Seit die ersten Pizzerien in den 1950er-Jahren in deutschen Städten eröffneten, hat sie sich von der schnellen Mahlzeit zum kulinarischen Dauerbrenner entwickelt. Vom Familienbetrieb bis zum urbanen Italo-Bistro zeigt sich die Szene heute so vielfältig wie die Interpretationen des Gerichts selbst.
Entsprechend zahlreich sind die Orte, die mit Handwerk, Leidenschaft und Ideenreichtum überzeugen. Doch welche Pizzen bleiben wirklich im Gedächtnis? So haben sie abgestimmt!
Die Sieger im Überblick
Baden-Württemberg: Vespucci, Karlsruhe
Bayern: PINO Pizzeria & Weinbar, Würzburg
Berlin: Trattoria La Terrazza
Hessen: Pizzeria am Markt by Tarantino, Offenbach am Main
Niedersachsen: Bestia
Nordrhein-Westfalen: Mamma's Simple Food, Dinslaken
Rheinland-Pfalz: Restaurant Caravella, Mayen
Saarland: Little Italy, Püttlingen
Schleswig-Holstein: Ristorante & Pizzeria Flori, Nordstrand
Die Bundesländer im Detail
Baden-Württemberg
- Vespucci, Karlsruhe
- L’Artista, Stuttgart
- Dirty Harry’s Pizza, Ulm
- La Pizza Da Rocco, Esslingen am Neckar
- La Piazza Konstanz
- Bella’s Pizzeria, Heilbronn
- Bella Italia, Leimen
- Pizzeria Gumpen, Donzdorf
- Pizzeria Casanova, Weil am Rhein
- Schumachers, Biberach an der Riß
Bayern
- PINO Pizzeria & Weinbar, Würzburg
- Pepe im Cosmo, Würzburg
- Pizzeria Plaza, Abtswind
- 60 Secondi Pizza Napoletana, München
- Bocca di Bue, Ochsenfurt
- Pizza Verde, München
- Da Tonino, Iphofen
- Modesto’s, Baldham
- Bella Italia, Leimen
- Noras.Restaurant, Burghausen
Berlin
- Trattoria La Terrazza
- Zola
- Da Remo
- Rasoterra
- Piazza Brá
Hessen
DAS PROZEDERE
Sollte Ihr Lieblingsbetrieb nicht im Rennen sein, beachten Sie bitte, dass nicht alle Vorschläge berücksichtigt werden können. Wenn in einem Bundesland weniger als drei Betriebe nominiert sind, wird dieses Bundesland möglicherweise nicht vertreten. Die endgültige Auswahl und Einteilung obliegt der Redaktion von Falstaff.
Nutzungsbedingungen zu diesem Voting
§ 4 Votings:
4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, das Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc. (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.de/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:
4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc. ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.
4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.
4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.