Die Abschaffung der Hotelmeldepflicht wird Hotels von einem erheblichen bürokratischen Aufwand befreien.
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Bundeskabinett beschließt Abschaffung der Hotelmeldepflicht: Entlastung für deutsche Gäste
Das Bundeskabinett plant die Abschaffung der Hotelmeldepflicht, um einen erheblichen bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
von Alexandra Gorsche
04. September 2023
Bundesjustizminister Marco Buschmann gab bekannt, dass die Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) am 30. August während der Kabinettsklausur in Meseberg beschlossen wurden. Dabei betonte er: »Heute leiten wir die Trendwende ein: Weg von immer mehr Bürokratie, hin zu Entlastung und neuen Freiräumen zum Wirtschaften.«
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte zuvor bereits einen Vorschlag zur Abschaffung der Meldepflicht in Hotels für deutsche Staatsangehörige vorgelegt. Dieser Vorschlag erhielt breite Zustimmung und wird voraussichtlich eine jährliche Einsparung von rund 62 Millionen Euro mit sich bringen. Hier sind die Details:
- Ein bedeutender Schritt in diesem Gesetzentwurf ist die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige. Buschmann verkündete: »In Hotels muss nicht mehr für jeden einzelnen Gast ein Meldeschein ausgefüllt werden.« Diese Änderung soll jedoch ausschließlich für deutsche Staatsbürger:innen gelten, während ausländische Gäste, einschließlich EU-Bürger:innen, weiterhin verpflichtet sind, einen Meldeschein im Hotel auszufüllen.
- Die bisherige Hotelmeldepflicht erforderte von allen Gästen in Hotels, Pensionen und ähnlichen Unterkünften, einen Meldeschein auszufüllen, der Informationen wie Namen, Geburtsdatum, Anschrift und die Anzahl der Mitreisenden enthielt. Hotels mussten diese Meldescheine mindestens ein Jahr lang aufbewahren, für den Fall, dass Polizei oder andere Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die Daten benötigten. Dabei geht es nach Schätzungen um rund 89 Millionen Fälle pro Jahr, wie der Spiegel schrieb.
- Die lang ersehnte Abschaffung der Hotelmeldepflicht wird Hotels von einem erheblichen bürokratischen Aufwand befreien, den sie seit Jahrzehnten kritisiert haben. Otto Lindner, der IHA-Vorsitzende, hatte bereits im Juli die Initiative zur Modernisierung des Bundesmeldegesetzes begrüßt: »Die Branche nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass sich offensichtlich auch im Bundesinnenministerium die dagegen seit Jahrzehnten vorgetragenen Sicherheitsbedenken verflüchtigt haben. Einer praxistauglichen Digitalisierung des Hotel-Check-ins dürfte nun materiell nichts mehr entgegenstehen.«
Meldepflicht für ausländische Gäste bleibt
Allerdings bleibt eine Herausforderung bestehen: Aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen Deutschlands aus dem Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) bleibt die Meldepflicht für ausländische Gäste bestehen. Otto Lindner merkte an: »Die Hotellerie ist eine gastfreundliche und durch und durch internationale Branche. Ein erheblich unterschiedliches Prozedere beim Check-in von in- und ausländischen Gästen wäre ihr wesensfremd und träfe auf intuitive Ablehnung.«
Die Initiative von Nancy Faeser hat Zustimmung gefunden, insbesondere im Bundesjustizministerium. Es wird betont, dass solche Forderungen zur Reduzierung der Bürokratie schon seit langem erhoben werden, und die Bewegung des Bundesinnenministeriums in dieser Angelegenheit zeigt die Bedeutung des Bürokratieabbaus in der Bundesregierung. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums äußerte die Hoffnung, »dass das Bundesinnenministerium sich auch bei anderen Vorschlägen zum Bürokratieabbau offen zeigt.«
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