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2-, 2,5- oder 3G: Die Gastronomie und ihre Mitarbeiter

Die Covid-Infektionszahlen steigen aktuell wieder stark. Daher tritt ab heute, dem 8. November, eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen in Kraft. Doch was bedeutet das für die Mitarbeiter?

Geimpft oder genesen – 2G gilt ab nun in ganz Österreich. Das bedeutet auch, dass sich Tourismusbetriebe kurzfristig auf die neuen Regelungen einstellen müssen: Zutritt erhalten, vereinfacht gesagt, nur mehr Gäste, die eine der zwei Voraussetzungen erfüllen (Falstaff berichtete). Für Mitarbeitende bleibt 3G (genesen, geimpft oder getestet) zunächst aber erhalten. Die 2,5G-Regel am Arbeitsplatz – das »G« erfüllt sich nur mit PCR-Test – war aber bereits Anfang November im Gespräch. Nach ersten Rückmeldungen aus der Branche habe man deshalb Bedenken wegen der Arbeitskräfte, auch wegen einer Impfung mit einem derzeit in der EU nicht zugelassenen Impfstoff wie etwa Sputnik V.

Im Tirol heute-Interview vom 6. November beruhigt Mario Gerber, Branchensprecher der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Tirol, bereits im Vorfeld: »Wir haben natürlich auch sehr viele Mitarbeiter aus dem Osten, da konnten wir eine Lösung mit dem Impfstoff Sputnik erzielen. Diese Mitarbeiter können jetzt mit einem Antikörper-Nachweis und einer Impfung aus einem zugelassenen Impfstoff in der EU bei uns arbeiten. Uns ist wichtig, dass sich die Gäste sicher fühlen – und noch viel wichtiger ist, dass sich unsere Mitarbeiter bei uns in Tirol sicher fühlen.« WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer schätzt eine Verschärfung für Mitarbeitende ohnehin aktuell für nicht sinnvoll ein: »Die Wirtschaftskammer hat im Vorfeld klargestellt, dass eine verpflichtende 2,5G-Regelung am Arbeitsplatz aufgrund der bundesweit derzeit unzureichenden PCR-Testinfrastruktur nicht machbar ist und zu massiven negativen Auswirkungen in der betrieblichen Praxis führen würde.« In einer gewissen Weise paradox bleibt zudem, dass nicht Geimpfte oder Genesene zwar in der Gastronomie arbeiten dürfen, aber jene vor oder nach ihrer Arbeitszeit privat nicht besuchen können.

Verschärfungen ab 8. November

Am vergangenen Freitagabend gab die Regierung in Wien nach Beratungen mit den Hauptleuten der neun Bundesländer folgende verschärfte Maßnahmen bekannt:

  • Überall dort, wo die 3G-Regel galt – unter anderem Gastronomie und Nachtgastronomie, Hotellerie sowie Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab 25 Personen – wird die 2G-Regel eingeführt.
  • Ausnahme: Am Arbeitsplatz bleibt die 3G-Regel bestehen.
  • Für den 2G-Nachweis soll eine Übergangsfrist von vier Wochen gelten. Das bedeutet, dass in diesem Zeitraum auch eine Impfung mit PCR-Test als Nachweis gilt; daher braucht es zunächst keine Vollimmunisierung.
  • Die Impfzertifikate sind neu neun statt zwölf Monate gültig.

Bis zur Veröffentlichung der endgültigen Verordnung beziehungsweise bei weiter stark steigenden Infektionszahlen können sich noch Änderungen ergeben.

Alexandra Embacher
Alexandra Embacher
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