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Abholungen aus Restaurants sind nun erlaubt

Erste Erleichterung für Gastronomen nach den Schließungen. Notwendige Sicherheitsvorkehrungen müssen eingehalten werden.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus haben die Gastronomie hart getroffen. Seit fast drei Wochen müssen Restaurants mittlerweile geschlossen sein. Viele Gastronomen ließen sich aber nicht den Mut nehmen und stellten kurzerhand auf Lieferservice um. (Das »Steirereck« hat am Freitag einen eigenen Onlineshop eröffnet, Falstaff hat berichtet.)

Nun gab Gesundheitsminister Rudolf Anschober eine erste Erleichterung für Restaurantbetreiber bekannt: »Die Abholung vorbestellter Speisen ist zulässig, sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden und sichergestellt ist, dass gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.«

Einige Gastronomen haben bereits reagiert und ihre Gäste über Social Media oder über Aufsteller vor Ort über das neue Angebot informiert. Die Falstaff-Redaktion sammelt Informationen über Abhol-Services und gibt sie an ihre Leser weiter:

Abholservice nominieren

Bernhard Degen
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