An der französischen Riviera dürfte der Ton zwischen Gastronom:innen und Gästen rauer werden.

An der französischen Riviera dürfte der Ton zwischen Gastronom:innen und Gästen rauer werden.
© Trabantos/Shutterstock

Kein Trinkgeld, kein Zutritt: Restaurant führt schwarze Liste ein

In St.Tropez geht ein Restaurantinhaber nun gegen geizige Gäste vor und führt auch Protokoll darüber.

In der Gastro-Branche spielt Trinkgeld oft eine entscheidende Rolle und wird als direktes Feedback zur Qualität des Service betrachtet. Bei Trinkgeld handelt es sich um mehr als eine finanzielle Geste – es spiegelt Wertschätzung für aufmerksamen Service, für köstliche Mahlzeiten und eine angenehme Atmosphäre wider. An der französischen Riviera hat dieses System jedoch eine besondere Bedeutung angenommen. Wie internationale Medien berichten, führt ein Restaurantbesitzer eine heimliche Liste darüber, wie viel jeder Gast ausgibt und vor allem wie viel Trinkgeld dieser gibt.

Unausgesprochener Mindestbetrag

Der Restaurantinhaber legte für seine Gäste kurzerhand einen Mindestbetrag fest, wenn dieser nicht erfüllt wurde, kamen die Besucher:innen prompt auf die schwarze Liste. Zwar ist ein Mindestverzehr in Restaurants, Bars und bei Online-Essensbestellungen nichts Neues, nur werden die Gäste hier vorab darüber informiert.

In dem Fall des französischen Lokals dürfte dies nicht passiert sein, mehr noch – denn Gäste, die dem Inhaber nicht spendabel genug waren, wurden bei ihrem nächsten Besuch mit der Behauptung eines »ausgebuchten« Lokals vertröstet. Wie der Besitzer eines anderen Restaurants im Gespräch gegenüber internationalen Medien erläutert, erinnert das Lokal mehr an einen Nachtclub als an ein Restaurant.  »Wenn man dafür bekannt ist, dass man große Flaschen Champagner kauft, bekommt man den besten Tisch; wenn man die ganze Nacht nur ein halbes Lagerbier trinkt, wollen sie nicht, dass man wiederkommt« , erklärt der Gastronom.

Erinnert an Erpressung

Nicht nur die Gäste empfinden diese neue Praxis fragwürdig, mittlerweile hat sich auch die Bürgermeisterin von St. Tropez zu dem Fall geäußert. Für sie erinnert das Verfahren des Restaurantbesitzers sogar an Erpressung, wie sie betont, ist es laut Gesetz nicht erlaubt, Daten über Kund:innen zu erfassen, wenn diese nicht explizit zugestimmt hätten.

Mittlerweile würden die Trinkgelder routinemäßig bei 20 Prozent liegen und die Einheimischen würden, wie der Rest der Welt auch unter den gestiegenen Speise- und Lebenskosten leiden. Ob der Restaurantinhaber mit einer Strafe zu rechnen hat oder ob weitere Gastronomen sich ein Beispiel an ihm nehmen werden, bleibt abzuwarten.


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Tamara Kalny
Autor
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