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Voting: Österreichs beliebteste Nachwuchs-Winzer:innen 2023

Das Voting um den vielversprechendsten Winzernachwuchs Österreichs ist in vollem Gange. Stimmen Sie jetzt für Ihre Favorit:innen ab!

Hier gehts zur Abstimmung 2024

Es ist wieder Zeit für eines der erfolgreichsten Votings der Falstaff-Community: Die Abstimmung für die beliebtesten jungen Winzertalente Österreichs geht in die nächste Runde.

Sie haben solide Ausbildungen, wertvolle Erfahrungen bei Praktika gesammelt und viel von ihren Eltern und Großeltern gelernt. Nun sind sie selbst am Zug und machen Wein nach ihren Vorstellungen – manchmal wild und unkonventionell, manchmal auch traditionell und puristisch. Egal wie, ihnen gehört die Zukunft!

In der einwöchigen Nominierungsphase konnten Sie uns Ihre Favorit:innen aus den Wein-Bundesländern verraten. Im Voting kann nun für die beliebtesten Winzer:innen abgestimmt werden. Die Sieger:innen erhalten ein Werbepaket für falstaff.com im Wert von 5.300 Euro.

Das Voting ist beendet. Die Ergebnisse werden am 14. März veröffentlicht. 

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Das Voting ist bis 13.3.2023, 12 Uhr mittags aktiv. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Favoriten für das Jungwinzer-Voting zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurden dann die drei Bestenlisten erstellt.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen. 

Redaktion
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