Falstaff sucht wieder die beliebtesten Mikrobrauereien des Landes!

Falstaff sucht wieder die beliebtesten Mikrobrauereien des Landes!
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Voting: Die beliebtesten Mikrobrauereien Österreichs 2023

Das Voting um die beliebtesten Mikrobrauereien Österreichs geht wieder an den Start. Jetzt für Ihren Favoriten abstimmen!

In Österreich gibt es in etwa 320 Braustätten, damit ist es eines der Länder mit der größten Dichte an Brauereien weltweit. Dazu zählen Gasthaus-Brauereien, Craft Beer-Schmieden und Kleinbrauereien, die wir für dieses Voting unter dem Begriff der Mikrobrauereien zusammengefasst haben. Sie alle tragen dazu bei, die Biervielfalt des Landes erhöhen. Für ganz Österreich heißt es jetzt wieder: Die Suche nach den beliebtesten Mikrobrauereien des Landes geht in eine neue Runde.

Das Voting ist beendet. Die Ergebnisse finden Sie in Kürze auf falstaff.at. 

Hinweis zum Voting

Aufgrund technischer Neuerungen hat sich das Layout beim Voting leicht verändert. Statt der alten Maske erscheint nun nur noch ein schwarzer Rahmen um den Betrieb, für den Sie gevotet haben. Wird dieser angezeigt, wird Ihre Stimme gezählt.


Das Voting ist bis 08.05.2023, 12 Uhr mittags aktiv.

Sollte Ihr Lieblings-Betrieb fehlen: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Mikrobrauereien des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Betriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste für jedes Bundesland erstellt.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen. 

Redaktion
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