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Voting: Die beliebtesten Weihnachtsmärkte Österreichs 2022

Es ist Zeit für das letzte Voting des Jahres: Wir suchen die beliebtesten Weihnachtsmärkte des Landes! Jetzt mitmachen und für den Lieblings-Adventmarkt abstimmen!

Der Sommer ist vorbei, es ist knusprig kalt und wir bewegen uns mit großen Schritten auf die »schönste Zeit« des Jahres zu. Pünktlich zur Eröffnung der Weihnachtsmärkte wollen wir deswegen von Ihnen wissen: Auf welchem hell erleuchteten Adventmarkt schlägt Ihnen das Herz höher? Wo kommen Sie so richtig in Weihnachtsstimmung, trinken den Lieblings-Punsch und bestellen die köstlichsten Schmankerl? Nominieren Sie jetzt Ihren Lieblings-Adventmarkt!

Das Voting ist beendet, die Stimmen werden aktuell geprüft und ausgewertet. Das Ergebnis steht demnächst fest und wird an dieser Stelle bekannt gegeben. Sie wollen das Ergebnis nicht verpassen? Dann abonnieren Sie sich jetzr unseren wöchentlichen Newsletter!


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Das Voting war bis 28.11.2022, 12 Uhr mittags aktiv.

Sollte Ihr Lieblings-Adventmarkt fehlen: Leider können aus logistischen Gründen nicht alle Adventmärkte des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Betriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste für jedes Bundesland erstellt.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen. 

Fee Louise Schwarz
Fee Louise Schwarz
Digital Redakteurin
Felix Moßmeier
Felix Moßmeier
Digitalredakteur
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