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Gericht stoppt Wucher bei Wiesn-Reservierungen

Oktoberfest
München
Kritik

Bis zu 10.000 Euro für einen Tisch? Das Landgericht München untersagt nun den Weiterverkauf von Wiesn-Tischen zu überhöhten Preisen.

Wer Tische auf dem Oktoberfest weiterverkaufen will, muss künftig aufpassen: Das Landgericht München I hat einer Eventagentur untersagt, Reservierungen für die »Ochsenbraterei« zu überhöhten Preisen anzubieten.

»Derartige Geschäftspraktiken schaden dem Ruf und dem Image des Oktoberfestes«, erklärte Münchens Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Christian Scharpf (SPD) gegenüber der dpa. »Deswegen gehen wir gemeinsam mit den Wirten gegen diese Praktiken vor.«

Im konkreten Fall hatte ein Testkäufer 2024 für sechs Plätze an einem Zehnertisch stolze 1.729 Euro bezahlt – inklusive Verzehrgutscheinen. Laut den Bedingungen der »Ochsenbraterei« ist ein Weiterverkauf mit Gewinnabsicht nicht erlaubt. Ein Gerichtssprecher betonte: »Reservierungen dürfen nicht zu überhöhten Preisen weitergegeben werden.«

Offizielles Tausch-Portal

Scharpf ergänzt: »Auf der Wiesn ist kein Platz für Wucher-Preise.« Die Wirte würden konsequent gegen alle vorgehen, die Tische für mehrere Tausend Euro weiterverkaufen.

Trotz Gerichtsurteilen tauchen Online weiterhin Angebote zu vier- bis fünfstelligen Summen auf – für manche Zehnertische werden bis zu 10.000 Euro verlangt. Wer direkt bei den Wirten reserviert, zahlt lediglich die Verzehrgutscheine, die später für Speisen und Getränke im Zelt genutzt werden können.

Für fair gehandelte Reservierungen gibt es mittlerweile ein offizielles Tausch-Portal der Stadt München, über das ungenutzte Plätze zum Originalpreis weitergegeben werden können.

Die Wiesn startet in diesem Jahr am 19. September und dauert bis zum 4. Oktober auf der Münchner Theresienwiese.


Redaktion
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