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Kanton Jura schliesst Restaurants und Bars

Corona-Virus
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Corona: Das Jura verhängt den kantonalen Ausnahmezustand – ab 2. November werden Gastronomiebetreibe sowie andere öffentliche Einrichtungen geschlossen.

Angesichts der rapide steigenden Corona-Fallzahlen und dem damit verbundenen belasteten Gesundheits- und Krankenhauswesen hat die Regierung des Jura neue Einschränkungen beschlossen, die über die am 28. Oktober veröffentlichten Massnahmen des Bundesrates hinausgehen. Um die Corona-Krise auf kantonaler Ebene weitgehend einzudämmen, verhängt der Kanton in der Westschweiz ab Montag, 2. November, den Ausnahmezustand. Die damit verbundenen Massnahmen sollen bis 15. November in Kraft bleiben.

Alle Massnahmen im Überblick

  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen
  • Öffentliche Einrichtungen wie Museen und Sportzentren werden geschlossen
  • Ansammlungen von über fünf Personen werden verboten

Schliessung von Restaurants und Bars

Ab Montag, 2. November, müssen im Jura alle Gastronomiebetriebe wie Restaurants und Bars schliessen. Dasselbe gilt auch für die meisten öffentlich zugänglichen Einrichtungen wie Museen und Ausstellungshallen, Lesesäle einschliesslich Bibliotheken, Kinos, Konzertsäle, Theater, Kasinos, Freizeiteinrichtungen, wie Sportzentren sowie alle Einrichtungen für Indoor-Sportaktivitäten.

Weitere Personeneinschränkungen

Darüber hinaus untersagt die Regierung ab 2. November Ansammlungen von mehr als fünf Personen. Das betrifft sowohl öffentliche als auch private Versammlungen im Freundes- oder Familienkreis. Ausnahmen bilden nur Haushalte mit mehr als fünf Personen, gesetzgebende Versammlungen, politische oder zivilgesellschaftliche Demonstrationen, Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen sowie Beerdigungen – sofern die Kontaktdaten der Teilnehmer erhoben werden.

jura.ch

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff
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