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Voting: Die beliebtesten Lokale mit traditioneller Schweizer Küche

Gemütlich, urchig und regional: In welchen Lokalen geniessen Sie die Schweizer Küche am liebsten? Voten Sie jetzt für Ihren Favoriten.

Nirgendwo schmeckt es besser als zuhause. Die Schweizer Küche verbindet allerdings verschiedenste Einflüsse aus der deutschen, französischen und norditalienischen Küche. Neben traditionellen nationalen Gerichten stehen hier aber vor allem auch regionale Spezialitäten auf der Karte. Wo geniessen Sie Schweizer Klassiker wie Cordon Bleu, Rösti, Raclette, Zürcher Geschnetzeltes oder Älplermagronen am liebsten?

Vielen Dank für Ihre Stimme! Das Voting ist bereits abgelaufen – die Ergebnisse werden in Kürze hier veröffentlicht.

Das Voting läuft bis Donnerstag, 21. Dezember 2023.

Sollte Ihr Lieblings-Lokal hier fehlen: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Restaurants des Landes berücksichtigt werden. Die genannten Lokale sind die meist genannten Betriebe aus der vorhergegangenen Nominierungsphase.


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NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschliessen.

Redaktion
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