Restaurant der Woche: Nikkei Nine
Das Restaurant fusioniert gekonnt die japanisch-peruanische Küche und begeistert nicht nur mit exzellenten Fischgerichten.
Das »Nikkei Nine« ist derzeit der schönste Hotspot Hamburgs. Das zu behaupten, ist nicht übertrieben. Mit seiner luxuriösen Mischung aus Understatement und Übertreibung, Chic und Klassik, Coolness und Cosiness sticht es eindeutig aus der Riege der anderen Hamburger Restaurants heraus. Rund 1,5 Millionen Euro hat die Neugestaltung des ehemaligen Promirestaurants »Doc Cheng’s« gekostet, das zum Nobelhotel »Vier Jahreszeiten« gehört.
Nun trägt es den Namen »Nikkei Nine« und punktet mit neuem Design in den Farben Gold, Cognac, Amber und Schwarz und einem neuen Foodkonzept – einem wunderbaren Mix aus japanischer und südamerikanischer Küche. Die Kreationen entwickelt Ben Dayag aus den USA, der schon im »Nobu Las Vegas« kochte, zusammen mit dem Sushi-Meister Yuki Hamasaki, der aus dem »Ritz-Carlton Osaka« kommt. Aus der offenen Küche mit originalem Robata-Grill tischen die beiden und ihr Team auf: hauchdünn aufgeschnittene rohe Flunder auf einem frisch-fruchtigen, sämigen Orangen-Pflaumen-Vinaigrette-Bett, leicht scharf mit Chili abgeschmeckt. Der ungemein dekorative Pulpo präsentiert sich im nächsten Gang auf einem schwarzen Teller mit feuerroter Aji Panca Anticucho, einer typisch peruanischen Sauce aus gekochtem Chili – nicht zu scharf, dafür überaus aromatisch. Als Kontrastpunkt gibt es eine lila Kartoffel mit Crème fraîche und zitronigem Yuzu-Gel. Weiter geht’s mit drei Spießen Apfelschweinbauch, die in süß-salzigem Sesam-Glace baden. Und auch die Qualität des Sushi mit Gelbschwanzmakrele, Garnele, Lachs und Streifenbarsch – einfach 1a. Die Gäste erfreuen sich an einem unkompliziert-lockeren Service, der sehr kompetent die Weinbegleitung beisteuert. Und an einer Bar, die das Warten auf einen freien Tisch mit japanisch und peruanisch inspirierten Drinks belohnt.
NIKKEI NINE
Neuer Jungfernstieg 9–14
20354 Hamburg
T: +49 40 34943399
www.nikkei-nine.de
Aus Falstaff Deutschland Nr. 02/2017