Sie haben abgestimmt: Die beliebtesten Krapfenbäcker Österreichs stehen fest.

Sie haben abgestimmt: Die beliebtesten Krapfenbäcker Österreichs stehen fest.
© Shutterstock

Das sind die beliebtesten Krapfenbäcker Österreichs 2023

Falstaff suchte die beliebtesten Krapfen Österreichs. Sie haben abgestimmt. Jetzt stehen die Gewinner fest.

Die Krapfen gehören zu Fasching, wie der Tannenbaum zu Weihnachten. Die in Fett ausgebackenen Gebäckstücke finden sich bereits seit Wochen in den Vitrinen der Bäcker und Supermärkte in ganz Österreich. Vor zwei Wochen riefen wir dazu auf, für die beliebtesten Betriebe abzustimmen. Heute endete das Voting – die Ergebnisse finden Sie hier.

Die Bundeslandsieger im Überblick

  • Wien: Der Mann
  • Niederösterreich: Geier. Die Bäckerei, mehrere Standorte
  • Burgenland: Kaplan am Kurpark, Bad Tatzmannsdorf
  • Oberösterreich: Backhaus Hinterwirth, Gmunden
  • Steiermark: Bäckerei Café Kranich, St. Peter am Ottersbach
  • Kärnten: Bäckerei Gregori, Gödersdorf
  • Salzburg: Bäckerei Vorhauer, Seekirchen am Wallersee
  • Tirol: Hausbäckerei Waldhart, Telfs
  • Vorarlberg: Bäckerei Münsch, Nenzing
  • Supermärkte: Hofer

Wien

Niederösterreich

Burgenland

Oberösterreich

Steiermark

Kärnten

Salzburg

Tirol

Vorarlberg

Supermarkt

Das Voting war bis 7. Februar 2023, 12 Uhr mittags aktiv.

Sollte Ihr Lieblings-Betrieb fehlen: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Bäckereien Österreichs berücksichtigt werden. 

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen. 

Redaktion
Mehr zum Thema