Freibad-Pommes wie früher

Freibad-Pommes wie früher
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Die Sieger stehen fest: Das sind die beliebtesten Freibad-Pommes Österreichs

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Wo gibt es die knusprigsten Pommes, den freundlichsten Service und das gemütlichste Ambiente in Österreichs Strandbädern? Falstaff hat sich auf die Suche gemacht – nun sind die Stimmen gezählt und die Sieger stehen fest!

Erinnern Sie sich noch an die langen Sommertage Ihrer Kindheit? Die warmen Sonnenstrahlen, das kühle Wasser und der unverwechselbare Duft von Sonnencreme und frisch frittierten Pommes im Freibad? Das goldene Glück auf dem Pappteller hat sich tief in unsere Herzen eingeprägt und lässt auch Jahre später Sommernostalgie aufkommen. Jetzt macht sich Falstaff auf die Suche: Wo gibt es die beliebtesten Freibad-Pommes in Österreich?

Wir möchten Ihre schönsten Sommer-Erinnerungen heraufbeschwören und auf diesem Wege herausfinden, wo die beliebtesten Freibad-Pommes des Landes serviert werden. Sind es die knusprigen Pommes im kleinen Freibad um die Ecke, die Sie in Ihrer Kindheit so geliebt haben oder die French Fries, am Buffet im großen Strandbad, die Ihre Ferien perfekt gemacht haben?

In der einwöchigen Nominierungsphase hatten Sie die Möglichkeit, uns Ihre Lieblingsfreibäder mitzuteilen. In der darauffolgenden zweiwöchigen Abstimmungsphase konnten Sie einmal täglich für Ihre Favoriten abstimmen. Nun sind die Stimmen ausgezählt und die Sieger stehen fest!

Die beliebtesten Freibad-Pommes Österreichs:

  1. Bundesbad Alte Donau, 1220 Wien
  2. Ragnitzbad, Graz
  3. Naturbad Bruggerloch, Höchst
  4. Strandbad Stadlau, 1220 Wien
  5. Alpenschwimmbad Wattens, Wattens
  6. Bad Straßgang, Graz
  7. Badesee Lavamünd, Lavamünd
  8. Fitnessoase Parkbad, Linz
  9. Ottakringer Bad, 1160 Wien
  10. Citysplash, St. Pölten
  11. Erlebnisbad Voitsberg, Voitsberg
  12. Freibad AQUARELLA, St. Georgen an der Gusen
  13. Margarethenbad, Graz
  14. Panoramabad Gröbming, Gröbming
  15. Parkbad Schönkirchen-Reyersdorf, Schönkirchen-Reyersdorf
  16. Völser Badl, Völs
  17. Voralpenbad Hohenberg, Hohenberg
  18. ZwettlBad, Zwettl
  19. Freibad Thalaguna, Thalgau
  20. Städtisches Bad, Leibnitz

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Sollte Ihre Lieblings-Betrieb nicht dabei sein: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Metzger des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Betriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste erstellt.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemässe Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschliessen.

Maximilian Tröstl
Autor
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