Ständerat stärkt Trinkgeld-Regelung in der Gastronomie
Trinkgelder sind für viele Angestellte in Restaurants und Bars ein wichtiger Teil des Einkommens. Nachdem der Bundesrat eine stärkere Abgabenpflicht ins Spiel gebracht hat, spricht sich der Ständerat nun für eine Motion aus, die Trinkgelder von Sozialabgaben befreien will.
Der Ständerat hat eine Motion angenommen, die freiwillige Trinkgelder künftig klar von Steuern und Sozialabgaben ausnehmen will. Trinkgelder sollen demnach nicht mehr als massgebender Lohn gelten und damit weder AHV-Beiträge noch direkte Bundessteuern auslösen.
Der Vorstoss mit dem Titel «Keine Versteuerung von Trinkgeldern» zielt insbesondere auf Branchen, in denen der Service bereits im Preis enthalten ist – etwa im Gastgewerbe sowie im Kosmetik- und Coiffeurgewerbe. Die kleine Kammer folgte damit einer Motion aus der Mitte-Fraktion.
Freiwillige Zusatzleistung
Historisch spielte das Trinkgeld im Service eine zentrale Rolle. In vielen Betrieben wurde ein Teil des Einkommens direkt über Trinkgelder erwirtschaftet. Mit der Einführung von Gesamtarbeitsverträgen und Mindestlöhnen änderte sich dieses System jedoch grundlegend. Der Service wurde in die Preise integriert. Trinkgelder gelten seither als freiwillige Zusatzleistung der Gäste und rechtlich eher als Schenkung denn als Lohnbestandteil.
Nach aktueller Regelung in der Schweiz sind Trinkgelder nur dann beitragspflichtig, wenn sie einen wesentlichen Teil des Einkommens darstellen. Der Bundesrat prüft derzeit jedoch, diesen Begriff in der AHV-Verordnung präziser zu definieren. Kritiker befürchten, dass dadurch künftig mehr Trinkgelder als Einkommen eingestuft würden und somit Sozialabgaben und Steuern auslösen könnten.
Branchenverbände warnen, dass eine solche Auslegung vor allem Mitarbeitende mit ohnehin moderaten Löhnen treffen würde. Ein Teil der Trinkgelder müsste dann an Sozialversicherungen und Steuern abgeführt werden. Gleichzeitig könnte auch für Betriebe zusätzlicher administrativer Aufwand entstehen, weil Trinkgelder genauer erfasst und abgerechnet werden müssten.
Nationalrat entscheidet als Nächstes
Die Motion soll nach Ansicht der Befürworter vor allem Klarheit schaffen. Trinkgelder schwanken stark und sind im Gegensatz zum vertraglichen Lohn kaum planbar. Deshalb sei es schwierig, sie zuverlässig als Bestandteil des Einkommens zu erfassen. Unterstützung erhält der Entscheid unter anderem von Branchenorganisationen wie «GastroSuisse». Deren Verbandspräsident Beat Imhof spricht von einem wichtigen Schritt zu mehr Rechtssicherheit beim Trinkgeld.
Bevor die Regelung in Kraft treten kann, muss jedoch noch der Nationalrat über die Motion entscheiden. Erst wenn beide Kammern zustimmen, wird der Bundesrat den gesetzlichen Rahmen entsprechend anpassen müssen.