© Shutterstock

Voting: Die beliebtesten Nachwuchs-Winzerinnen und Winzer der Schweiz

Die jungen Winzer:innen bringen frischen Wind in das Schweizer Weinland: Welches der ambitionierten Winzer-Talente ist Ihr Favorit? Stimmen Sie jetzt ab!

Immer mehr junge Winzer und Winzerinnen machen durch Mut und frische Ideen von sich reden: Sie machen Wein nach ihren eigenen Vorstellungen – von wild bis unkonventionell, über traditionell bis hin zu puristisch. Das grosse Interesse an der aufstrebenden neuen Winzergeneration machte sich bereits in den vergangenen Jahren in unserem Falstaff Voting bemerkbar: Nachdem Noel Baumgartner aus Tegerfelden im Aargau beim ersten Falstaff Nachwuchswinzer-Voting 2021 zur Nummer eins gewählt wurde, holte sich im Jahr darauf Fabio Schmid vom Weingut Schmid im Thurgau den Titel sowie im vergangenen Jahr Lars Schuler vom Weingut Heidegg im Kanton Luzern. Nun geht die Abstimmung für die beliebtesten Nachwuchstalente in die nächste Runde.

Um die jungen Talente zu unterstützen und zu fördern erhält die Siegerin/der Sieger ein Werbepaket für falstaff.ch im Gesamtwert von 4'270 Franken.

Das Voting ist bereits beendet – die Ergebnisse finden Sie hier:

Das sind die beliebtesten Nachwuchs-Winzerinnen und Winzer

 

Sollte Ihr Jungwinzer-Favorit hier fehlen: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Nachwuchs-Winzer des Landes berücksichtigt werden.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.ch/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschliessen.

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
Mehr zum Thema