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Corona: Hilfspaket für Wirte läuft an

Mit dem zweiten Lockdown hat die Bundesregierung betroffenen Unternehmen eine umfangreiche Unterstützung zugesichert. Auch Heurige und Buschenschanken können Umsatzersatz beantragen.

»Mit diesen Maßnahmen wollen wir die Branche maximal unterstützen«, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger im Rahmen einer Pressekonferenz am Freitag, 6. November. Bei dieser präsentierten Vertreter der Bundesregierung Details zum Umsatzerzatz, der im November an von durch den zweiten Lockdown durch Schließung betroffenen Unternehmen in der Höhe von 80 Prozent des Vergleichsumsatzes im Vorjahr ausbezahlt werden soll.

Update vom 14.11.: Tourismusministerin Elisabeth Köstinger führt in einem ORF-Gespräch aus, dass auch Privatzimmervermieter, Anbieter von Urlaub am Bauernhof sowie Heurigen und Buschenschanken den Umsatzersatz beantragen können.

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10 Fragen und Antworten zur Umsatzerstattung

Die Ziele des von der Bundesregierung beschlossenen, umfangreichen Hilfspakets formuliert Vizekanzler Kogler wie folgt:

  • Direkt Betroffene erhalten 80 Prozent Ersatz für Einnahmensausfälle rasch und unbürokratisch
  • Der mit dem Umsatzersatz gekoppelte Kündigungsschutz für Mitarbeiter soll sich positiv auf die Arbeitsmarktsituation auswirken.
  • Auch indirekt von den Maßnahmen des zweiten Lockdowns Betroffene erhalten Unterstützung. Auch Vereine bzw. Non-Profit-Organisationen erhalten einen Ersatz für Einnahmenausfälle. Die Rahmenbedingungen dafür werden noch erarbeitet und demnächst vorgestellt.

»Es geht darum, dass die Betriebe, die nächsten Wochen und Monate überleben können - mit dem Umsatzersatz.«
Vizekanzler Werner Kogler

Beantragung ab 6. November, 14 Uhr

Der Umsatzersatz für das Monat November ist ab Freitag, 6.11. um 14 Uhr via FinanzOnline beantragbar. Laut Finanzminister Gernot Blümel soll die Beantragung rasch und unkompliziert über eine eigene Maske ermöglicht werden. Zur Berechnung werden Steuerdaten aus dem Vergleichszeitraum 2019 herangezogen, die Umsätze werden automatisch berechnet. Der Antrag kann vom Unternehmer direkt bzw. durch den Steuerberater eingebracht werden. Der Auszahlungsbetrag ist in Rücksprache mit der EU-Kommission auf maximal 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt, wobei es hier weiterhin Bemühungen gibt eine Erhöhung zu erwirken. Bestimmte Coronahilfen, etwa Landesförderungen, müssen gegengerechnet werden.

Laut der Tourismusministerin werden Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss, 80- bzw. 90-prozentige Haftungsgarantien sowie Einnahmen aus Liefer- und Abholservices – diese sind aktuell uneingeschränkt in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr möglich – nicht für den Umsatzersatz gegengerechnet. Die Ministerin appelliert an die Bevölkerung, die Gastronomen auch jetzt zu unterstützen, indem man Abhol- und Lieferservices nutzt.

»Der 80-prozentige Umsatzersatz wird die Betriebe sehr unterstützen und durch diese schwere Zeit bringen.«
Elisabeth Köstinger

Der Umsatzersatz wird laut dem Finanzminister mit einer Summe zwischen 1,5 und 2 Mrd. Euro budgetiert, für den Antrag müssen die Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sitz bzw. Betriebsstättengenehmigung in Österreich
  • Es darf aktuell kein Insolvenzverfahren laufen
  • Arbeitsplatzgarantie für die Mitarbeiter von 3. bis 30.11.2020

Unterstützung für indirekt Betroffene

Auch Unternehmen, die indirekt von den Schließungen durch den zweiten Lockdown betroffen sind, sollen unterstützt werden. Etwa in Form des Fixkostenzuschusses 2, der bereits im November bis max. 800.000 Euro beantragt werden kann, erläutert der Finanzminister weiter. Auch hier wolle man mit der EU-Kommission weiter verhandeln, um die Deckelung auf 5 Mio. Euro anzuheben.

Für Lieferanten, die 100 Prozent ihrer Geschäfte mit von der Schließung betroffenen Unternehmen machen soll es ebenfalls einen finanziellen Ausgleich geben. Die Range reicht hier etwa von Bäckern über Hotelwäschereien bis hin zu Winzern. Wie genau das Hilfspaket aussehen wird, wird in den nächsten Wochen ausgearbeitet.

Kurzarbeit

Die Tourismusministerin erklärt weiter, dass das derzeit bestehende Modell der Kurzarbeit ausgeweitet bzw. angepasst wird. Es können bis zu 100 Prozent der Mitarbeiter in das Kurzarbeitsprogramm übernommen werden. Die Kurzarbeit kann rückwirkend mit 1.11. beantragt werden, die Antragsfrist wurde bis 20.11. verlängert und all jene, die die Kurzarbeit bereits beantragt haben, können diese unkompliziert verlängern. Zudem wird für den November in den betroffenen Branchen eine Trinkgeldpauschale in der Höhe von 100 Euro ausbezahlt.

Eigenes Modell für Privatzimmer-Vermieter

Für Privatzimmervermieter und Urlaub-am-Bauernhof-Betriebe wird aktuell in Kooperation mit der Agrar Markt Austria ein anderes Modell zur Abwicklung der Entschädigungszahlungen ausgearbeitet und auch Reisebüros werden laut Köstinger umfangreiche Unterstützung erhalten, denn es »gibt de facto keine Buchungen.« Hier komme es vor allem auf ein Einlenken der EU-Kommission bezüglich der Deckelung an, so die Ministerin abschließend.

Marion Topitschnig
Autor
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