Alfons Schuhbeck ist nach seinem Urteil in Revision gegangen.

Alfons Schuhbeck ist nach seinem Urteil in Revision gegangen.
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Urteil zugestellt: Muss Schuhbeck Anfang 2023 in Haft?

Alfons Schuhbeck hat 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen. Fast sieben Wochen nach seiner Verurteilung und der durch seine Anwälte eingereichten Revision ist ihm nun das schriftliche Urteil zugestellt worden.

Alfons Schuhbeck kann die Gründe, die zu seiner Verurteilung geführt haben, nun auch schriftlich in allen Details nachlesen. Das Landgericht München I bestätigte, dass dem Star-Koch das schriftliche Urteil zugestellt wurde – einen Tag vor Ablauf der entsprechenden Frist.

Durch seine Anwälte, die nach dem Urteil Revision eingelegt hatten, liess der Sternekoch kurz nach dem Richterspruch verkünden: «Herr Schuhbeck steht zu seiner Schuld und übernimmt die Verantwortung für den von ihm verursachten Schaden, die auch eine längere Haftstrafe einschliessen kann. Hierzu gehört ebenfalls die Bemühung, den Schaden in voller Höhe wiedergutzumachen, woran Herr Schuhbeck auch in den vergangenen Tagen unermüdlich arbeitete.» Warum er dennoch in Revision gegangen ist, erklärten seine Anwälte so: «Unabhängig davon möchte Herr Schuhbeck die Möglichkeit wahrnehmen, die vorgehaltenen Steuerverkürzungen sowie die Erwägungen zur Strafzumessung auf Basis des schriftlichen Urteils nachvollziehen zu können.»

Zieht der Sternekoch die Revision nun zurück?

Sollte die von Schuhbecks Anwälten eingereichte Revision beim Bundesgerichtshof durchgehen, würde es zu einem Wiederholungsprozess kommen, in dem der Sternekoch eventuell nur zu einer Bewährungsstrafe statt der ursprünglich verhängten drei Jahre und zwei Monate Haft verurteilt werden würde – wenn er den Schaden bis dahin beglichen hat. Tatsächlich gezahlt hat der Sternekoch bisher laut Gericht allerdings noch nichts. Dieser Prozess würde vermutlich erst im Herbst 2023 stattfinden und Schuhbeck somit noch einige Zeit in Freiheit bescheren, die der Sternekoch für sich nutzen könnte.

Wenn der Star-Koch das schriftliche Urteil nachvollziehen kann und wie erklärt «die Revision im Zweifel zurücknehmen» wird, würde er laut Vollstreckungsplan bereits Anfang 2023 in der JVA Straubing als Häftling einziehen.


Tim Lamkemeyer
Tim Lamkemeyer
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