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Das ist der Grund hinter dem »Lumumba«-Verbot auf dem Weihnachtsmarkt

Weihnachtsmarkt
Weihnachten

Auf dem Kasseler Weihnachtsmarkt darf das beliebte Getränk »Lumumba« nicht mehr so bezeichnet werden. Das Verbot hat eine Debatte über Sprache, Geschichte und Sensibilität ausgelöst – und über den Umgang mit Traditionen im öffentlichen Raum.

Auf dem Märchenweihnachtsmarkt in Kassel wird in diesem Winter Kakao mit Alkohol ausgeschenkt, doch unter einem neuen Namen. Statt »Lumumba« steht auf den Tafeln nun »Kakao mit Schuss«, »Kakao mit Rum oder Amaretto« und manchmal wurde das U einfach mit einem A zu »Lamumba« übermalt. Das Stadtmarketing hat nämlich entschieden, die bisherige Bezeichnung nicht mehr zuzulassen, um mögliche Diskriminierungen zu vermeiden.

Ausgangspunkt der Entscheidung ist die historische Figur Patrice Lumumba. Er war der erste demokratisch gewählte Premierminister des unabhängigen Kongo, engagierte sich gegen die Kolonialherrschaft und wurde 1961 ermordet. Kritiker des Getränkenamens sehen es als problematisch an, dass ein alkoholisches Schokoladengetränk denselben Namen trägt. Ob das Getränk tatsächlich nach Lumumba benannt wurde, ist allerdings nicht eindeutig belegt, wird jedoch als naheliegend eingeschätzt.

Der Geschäftsführer von Kassel Marketing, Oliver Höppner, erklärte, man wolle sicherstellen, dass sich alle Besucherinnen und Besucher auf dem Weihnachtsmarkt respektiert und wertgeschätzt fühlten. Eine Würdigung Lumumbas habe man in diesem Kontext nicht gesehen. Auch andere Städte wie Frankfurt, Wiesbaden oder Mainz hätten den Namen inzwischen aus dem Angebot genommen.

Gemischte Reaktionen

Unter den Besucherinnen und Besuchern des Weihnachtsmarktes gehen die Einschätzungen auseinander. Einige sehen in der Umbenennung einen notwendigen Schritt im sensibleren Umgang mit historischen Persönlichkeiten. Andere halten die Maßnahme für überzogen oder verweisen darauf, dass der Name auch als Ehrung verstanden werden könne.

Die Debatte fällt in eine Zeit erhöhter Aufmerksamkeit für Diskriminierungsthemen. Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurden 2024 so viele Diskriminierungserfahrungen gemeldet wie noch nie, ein großer Teil davon im Zusammenhang mit rassistischer Diskriminierung.

Unerwarteter Effekt

Unabhängig von der Bewertung der Entscheidung ist die Resonanz auf dem Markt spürbar. Die Rezeptur des Getränks selbst bleibt natürlich unverändert, die Nachfrage ist nach Angaben einzelner Standbetreiber sogar gestiegen. Somit hat die Diskussion immerhin den Verkauf des Getränks angekurbelt.


Redaktion
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