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Voting: Falstaff sucht die beliebteste Currywurst Deutschlands 2023

Voting
Wurst
Curry

Nicht nur wenn es schnell gehen muss, ist sie eines der beliebtesten Essen in der Bundesrepublik. Ob extravagant mit Goldstaub, in der veganen Version oder klassisch in der Betriebskantine – Falstaff sucht die beliebteste Currywurst Deutschlands. Jetzt abstimmen!

Sie ist eines der beliebtesten Gerichte in deutschen Kantinen, mittlerweile jedoch weit mehr als nur ein einfacher Imbiss. Die Currywurst hat sich zu einem regelrechten Kulturgut entwickelt, das in den verschiedensten Variationen von klassisch bis vegan erhältlich ist. Viele verknüpfen sie automatisch mit Berlin oder dem Ruhrgebiet, aber die Wurzeln dieses deutschen Genusses reichen weiter.

Die genaue Herkunft und das erste Verkaufsdatum der Currywurst bleiben ein Rätsel. Fest steht jedoch, dass Hertha Heuwer aus Berlin 1959 die Soße für ihre Wurst unter der Nummer 721319 zum Patent anmeldete. Paprika, Paprikapulver, Tomatenmark und Gewürze gehören zu den Zutaten, doch das genaue Rezept nahm sie mit ins Grab.

Letztendlich kommt es nicht darauf an, wo die Currywurst erfunden wurde oder wo sie in der deutschen Kultur verankert ist. Was zählt, ist allein, wo sie am besten schmeckt.

Das Voting ist beendet. Das Ergebnis wird in Kürze bekannt gegeben.


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DAS PROZEDERE

Die Voting-Phase war bis zum 13. Oktober 2023, 12 Uhr mittags aktiv.

Leider können wir nur Bundesländer berücksichtigen, in denen mindestens sechs Betriebe nominiert sind.

Nutzungsbedingungen zu diesem Voting

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, das Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc. (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc. ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

Redaktion
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