Wien: Gäste müssen sich in Gastronomie registrieren
UMFRAGE: Wie empfinden Sie die Registrierungspflicht? Kommen Sie mit dem notwendigen Übel zurecht oder boykottieren Sie die Maßnahme?
Fast täglich müssen wir über neue Hiobsbotschaften für die Gastronomie im Zusammenhang mit der Corona-Krise berichten. Wien will zwar nicht wie die westlichen Bundesländer die Sperrstunde auf 22 Uhr vorverlegen, Bürgermeister Ludwig kündigt im Gespräch mit der APA nun aber aber eine verpflichtende Registrierung von Gästen in der Gastronomie an.
Damit soll die Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei Coronavirusinfektionen erleichtert werden. Die Verordnung ist seit Montag, 28. September, in Kraft und gilt zumindest bis Jahresende. Am 6. Oktober präsentierte der Bürgermeister gemeinsam mit der Wiener Wirtschaftskammer eine App-Lösung für die Gastronomen.
Einzelne Blätter statt Listen
Die Stadt Wien hat Musterformulare erarbeitet (Zum Download). Betont wird, dass es sich um einzelne Blätter handeln soll und nicht um Listen, damit die Daten nicht für andere Gäste einsehbar sind. Die Formblätter müssen von den Gastronomen gesammelt und vier Wochen aufbewahrt werden. Die Behörden dürfen nur in einem Infektionsfall in die Unterlagen Einsicht nehmen. Unternehmer, die sich weigern, die Formulare aufzulegen, müssen mit Strafen rechnen.
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Digitale Lösungen
Folgende Daten werden erhoben:
- Namen
- Telefonnummer
- E-Mail Adressen
Niederösterreichs Landeshauptfrau Mikl-Leitner folgt dem Wiener Beispiel und zieht die Registrierungspflicht der vorgezogenen Sperrstunde vor, sie soll aber nur in Bezirken gelten, in denen die Corona-Ampel auf orange steht. Nur wenn ein Bezirk rot sieht, sollen die Lokale um 22 Uhr schließen.
Erste Erfahrungen
Erfahrungen aus unseren Nachbarländern zeigen, dass viele Gäste nicht bereit sind, ihre Daten zu hinterlassen und entweder der Gastronomie fern blieben oder falsche Namen und Telefonnummern angeben. Die meisten haben sich aber mit der Notwendigkeit abgefunden und sind dankbar, wenn Sie informiert werden, wenn eine Corona-infizierte Person in ihrer Nähe war. Der ORF berichtet von ersten Erfahrungen von Wiener Gastronomen, die sich mit mehreren Verweigerern konfrontiert sahen.Unterdessen wurden auch einige Unsicherheiten registriert, was von der Registrierungspflicht alles inkludiert ist. Die Stadt Wien präzisierte, dass auch Gastgärten von der Verordnung betroffen sind, Take-Aways (also auch Würstelstände) nicht.